Wo immer Sie Ihren Urlaub genießen wollen, mit dem richtigen Reiseschutz befinden Sie sich stets auf der sicheren Seite!
Während der Online-Buchung wird Ihnen automatisch der passende Reiseschutz angeboten, den Sie direkt zu Ihrer Reise hinzubuchen können. Viele Reiseversicherungen können Sie auch noch bis kurz vor der Abreise über das TUI.com Service Center buchen.
In Zeiten, die mit größeren Unsicherheiten verbunden sind, kann der Abschluss einer Versicherung für mehr persönliche Sicherheit sorgen. Folgende Leistungen reduzieren die finanziellen und gesundheitlichen Risiken einer Corona-Infektion (Covid-19):
Erkranken Sie an Corona (Covid-19) oder müssen Sie auf Anordnung einer öffentlichen Behörde aufgrund des Verdachts, dass Sie mit einer ansteckenden Erkrankung (wie Covid-19) in Berührung gekommen sind, in Quarantäne, haben Sie das Recht von Ihrer gebuchten Reise zurück zu treten. Folgende Kosten werden dabei von Allianz Partners getragen:
Während Ihrer Reise steht Ihnen eine 24h-Notruf-Hotline für ärztliche Betreuung und Beratung zur Verfügung. Auch zu länderspezifischen Fragen mit Bezug zu Corona (Covid-19) oder zu einer medizinischen Reisezielberatung kann die Hotline genutzt werden.
Sind Sie im Ausland an Corona (Covid-19) erkrankt, erstatten wir Ihnen die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Hierzu gehören unter anderem:
Kann die Reise unter anderem aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung wie z.B. Corona (Covid-19) nicht wie geplant beendet werden, ersetzt die Reiseabbruch-Versicherung folgendes:
Bei einem besonders schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung (Covid-19) kann es medizinisch sinnvoll sein, Personen nach Deutschland zurückzuführen.
Ein Kranken-Rücktransport kann schnell sehr teuer werden. Mit der Reise-Krankenversicherung übernimmt Allianz Partners die komplette Organisation und die Kosten.
In der Reiserücktritt-Versicherung und der Reise-Krankenversicherung besteht bei versicherten Ereignissen auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Buchung und der Stornierung eine COVID-19-bedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorgelegen hat.
Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin in den Fällen, in denen eine Reisewarnung aufgrund anderer Gründe ausgesprochen wird. Bitte überprüfen Sie unmittelbar vor Antritt Ihrer Reise, ob das Auswärtige Amt auf seiner Homepage eine solche Reisewarnung dokumentiert hat.
Reisekranken- und Gepäckschutz
Reiserücktritt Vollschutz Plus
► Allianz Travel Reise-Krankenversicherung: Gewährter Versicherungsschutz bei COVID-19-bedingten Reisewarnung!
Wenn Sie bei Allianz Travel eine Reise-Krankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Corona-Virus infizieren, sind die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert. Das gilt auch für Reisen in Gebiete oder Länder, für die das Auswärtige Amt eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgegeben hat. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist zwar grundsätzlich geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Auswärtige Amt für Ihr Reiseland eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Da es sich bei der Corona-Pandemie um eine neuartige, länderübergreifende Situation handelt und das Auswärtige Amt zwischenzeitlich zudem eindeutig zwischen regulären Reisewarnungen und COVID-19-bedingten Reisewarnungen unterscheidet, haben wir uns im Sinne unserer Versicherten entschieden, in der Reise-Krankenversicherung Versicherungsschutz zu gewähren, sofern für Ihr Reiseziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde. Dies gilt für alle Reisen, die ab dem 9.12.2020 angetreten werden. Besteht für Ihr Reiseziel bei Einreise eine nicht COVID-19-bedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, besteht in der Reise-Krankenversicherung jedoch kein Versicherungsschutz.
Information zur Versicherungsvermittlung und -beratung (Erstinformation)
airtours
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